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Baugenehmigung für Zaun: Was gilt in welchem Bundesland?

Baugenehmigung für Zaun Höhen, Standort und Bebauungsplan je Bundesland erklärt  Zaunwelt24

Yanduu GmbH |

Wer einen Zaun auf seinem Grundstück errichten möchte, stellt sich schnell eine wichtige Frage: Brauche ich eigentlich eine Baugenehmigung? Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Deutschland hat kein einheitliches Zaungesetz jedes Bundesland regelt die Genehmigungspflicht eigenständig über seine Landesbauordnung. Und: Selbst wenn das Land Ihren Zaun genehmigungsfrei stellt, kann der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde strengere Regeln vorschreiben.

Wer das vor dem Kauf nicht prüft, riskiert im schlimmsten Fall eine Rückbauverpflichtung auf eigene Kosten. Dieser Ratgeber von Zaunwelt24.com erklärt Ihnen, wann ein Zaun genehmigungsfrei ist, welche Regeln je Bundesland gelten und welche drei Fehler beim Zaunbau besonders teuer werden können.


Brauche ich eine Genehmigung? Die 4 entscheidenden Faktoren

Ob Ihr Zaun eine Baugenehmigung benötigt, hängt in der Praxis von vier Faktoren ab. Alle vier müssen zusammen betrachtet werden – einer allein reicht nicht aus.

1. Die Höhe des Zauns

Das ist der bekannteste Faktor. Je nach Bundesland sind Zäune zwischen 1,20 m und 1.80 m genehmigungsfrei. Wird diese Grenze überschritten, ist in fast allen Bundesländern eine Genehmigung notwendig. Wichtig: Die genehmigungsfreie Höhe gilt oft nur für bestimmte Standorte auf dem Grundstück – nicht pauschal für den gesamten Zaun.

2. Der Standort auf dem Grundstück

Vorgarten und Straßenseite unterliegen fast überall strengeren Regeln als die rückwärtige oder seitliche Grundstücksgrenze. Im Vorgarten sind blickdichte Zäune in vielen Gemeinden bereits ab 80 cm genehmigungspflichtig oder schlicht nicht erlaubt. Im hinteren Gartenbereich haben Sie deutlich mehr Spielraum.

3. Die Art des Zauns

Ein offener Gitterzaun wird rechtlich anders behandelt als ein blickdichter Sichtschutzzaun. Letzterer gilt in vielen Gemeinden wie eine Mauer und unterliegt daher strengeren Regeln – auch bei geringerer Höhe. Das ist ein häufig übersehener Punkt, der zu bösen Überraschungen führen kann.

4. Der Bebauungsplan und örtliche Satzungen

Das ist der Faktor, den die meisten unterschätzen. Selbst wenn die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes einen Zaun bis 1,80 m genehmigungsfrei stellt, kann der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde eine Höchstgrenze von 1,20 m vorschreiben – oder bestimmte Materialien ausschließen. Der Bebauungsplan hat immer Vorrang vor dem Landesrecht. Deshalb gilt: Bauamt fragen, bevor der erste Pfosten gesetzt wird.

Genehmigungsfreie Höhen je Bundesland – ein Überblick

Da Baurecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundesweite Einheitszahl. Die folgende Übersicht zeigt die ungefähren Richtwerte je Region. Verbindlich ist immer die aktuell gültige Landesbauordnung in Kombination mit dem örtlichen Bebauungsplan.

Nord: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen

In diesen Bundesländern sind Einfriedungen im Innenbereich überwiegend bis 1,80 bis 2,00 m genehmigungsfrei. An der Straßenseite gelten meist niedrigere Grenzen. Hamburg und Bremen haben kein eigenständiges Nachbarrechtsgesetz – hier regelt die Landesbauordnung auch die nachbarschaftsrechtlichen Fragen.

West: NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

NRW kennt keine einheitliche Regelung – die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Gemeinde zwischen 1,20 und 2,00 m. Im Wohngebiet gilt 1,50 m als übliche Orientierung. Hessen erlaubt Einfriedungen bis 1,20 m ohne Genehmigung; für alles darüber ist das nachbarrechtliche Einvernehmen oder eine Voranfrage beim Bauamt empfehlenswert. In allen westdeutschen Bundesländern gilt: Bebauungsplan prüfen, bevor Sie bestellen.

Süd: Bayern, Baden-Württemberg

Bayern erlaubt Zäune bis 1,50 m genehmigungsfrei, direkt an der Grundstücksgrenze. Entscheidend ist die Ortsüblichkeit – Material und Gestaltung sollen ins Straßenbild passen. Baden-Württemberg gehört zu den liberaleren Bundesländern mit bis zu 1,80 m genehmigungsfreier Höhe. Ein Doppelstabmattenzaun in 120 bis 150 cm Höhe ist in beiden Ländern in den meisten Fällen problemlos genehmigungsfrei.

Ost und Mitte: Brandenburg, Berlin, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt

In Berlin und Brandenburg sind Einfriedungen im Innenbereich bis 2,00 m genehmigungsfrei. Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Besonderheit Brandenburg: Ab 1,50 m Zaunhöhe muss der Abstand zur Grundstücksgrenze um 0,50 m zuzüglich der Höhe über 1,50 m erhöht werden. Bei einem 2,00 m hohen Zaun bedeutet das einen Mindestabstand von 1,00 m zur Grenze. In Sachsen und Thüringen sind Einfriedungen bis 1,80 m im Allgemeinen genehmigungsfrei.

Zaun zur Straße oder zum Nachbarn – was ist der Unterschied?

Diese Unterscheidung ist entscheidend, wird aber von vielen Hausbesitzern unterschätzt. Denn dieselbe Zaunhöhe, die zum Nachbarn problemlos erlaubt ist, kann zur Straße bereits genehmigungspflichtig sein.

Zaun zur Straße

An der Straßenseite gelten in fast allen Bundesländern strengere Vorschriften. Maximalhöhen von 1,00 bis 1,20 m sind üblich – auch in Ländern, wo zur Nachbargrenze 1,80 m erlaubt wären. Blickdichte Elemente sind im Vorgarten häufig unzulässig. An Kreuzungen und Einfahrten muss außerdem ein Sichtdreieck freigehalten werden – kein Zaun und keine Hecke darf dort die Sicht einschränken.

Zaun zum Nachbarn

Hier greift das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Wer einen Zaun direkt auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichten möchte, braucht in der Regel die Zustimmung des Nachbarn. Ohne Zustimmung ist oft ein Abstand von 50 cm zur Grenze einzuhalten. In einigen Bundesländern gibt es eine Einfriedungspflicht – dann sind beide Nachbarn an den Kosten zu beteiligen.

Die 3 Fehler vor dem Zaunbau, die teuer werden können

Diese drei Fehler kommen in der Praxis am häufigsten vor – und lassen sich alle mit wenigen Minuten Aufwand vermeiden.

Fehler 1: Den Bebauungsplan ignorieren. Viele Hausbesitzer orientieren sich nur an der Landesbauordnung und übersehen, dass der örtliche Bebauungsplan abweichende, strengere Vorgaben enthalten kann. Der Bebauungsplan hat Vorrang. Holen Sie ihn sich kostenlos beim Bauamt oder online über das Geoportal Ihrer Gemeinde.

Fehler 2: Blickdichten Zaun im Vorgarten aufstellen. Ein geschlossener Sichtschutzzaun im Vorgarten ist in vielen Gemeinden schlicht unzulässig – unabhängig von der Höhe. Offene Zaunformen sind in Vorgärten fast immer die sicherere Wahl. Klären Sie das vorab, bevor Sie bestellen.

Fehler 3: Den Nachbarn nicht einbeziehen. Wer auf der Grundstücksgrenze baut, ohne den Nachbarn zu fragen, riskiert nicht nur rechtlichen Ärger, sondern auch ein dauerhaft belastetes Nachbarschaftsverhältnis. Ein kurzes Gespräch vor dem Bau schützt auf beiden Seiten.

Was tun, wenn eine Baugenehmigung tatsächlich nötig ist?

Wenn Ihr Zaun genehmigungspflichtig ist, ist das kein Drama. Das Verfahren ist in den meisten Fällen überschaubar.

  • Bauvoranfrage: Klären Sie formlos und kostenlos beim Bauamt, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
  • Unterlagen zusammenstellen: Üblicherweise benötigen Sie einen Lageplan, eine Bauzeichnung mit Maßen und Materialangaben sowie ggf. die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.
  • Bearbeitungszeit: Je nach Bundesland und Gemeinde dauert das Verfahren 4 bis 12 Wochen. Planen Sie diese Zeit ein.
  • Kosten: Die Genehmigungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 100 und 500 Euro.

Falls Sie einen Fachbetrieb beauftragen möchten, der das Vorhaben plant und montiert, finden Sie alle Informationen dazu unter Service und Montage. Unser Team kennt die regionalen Vorschriften und begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Fertigmontage.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

Das variiert je nach Bundesland und Lage auf dem Grundstück. Als grobe Orientierung: 1,20 m sind in fast allen Bundesländern und Lagen sicher genehmigungsfrei. 1,50 bis 1,80 m sind in vielen Ländern zur Nachbargrenze ebenfalls erlaubt. Zur Straße gelten fast immer niedrigere Grenzen. Verbindlich ist immer der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

Brauche ich eine Genehmigung für einen Sichtschutzzaun?

Ein blickdichter Sichtschutzzaun wird in vielen Gemeinden wie eine Mauer behandelt und unterliegt daher oft strengeren Regeln als ein offener Gitterzaun. Im Vorgarten ist er häufig unzulässig. Im Gartenbereich zur Nachbargrenze sind Sichtschutzsysteme in 150 bis 180 cm Höhe in den meisten Bundesländern ohne Genehmigung möglich – abhängig vom Bebauungsplan.

Darf ich meinen Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze bauen?

Wenn der Zaun ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück steht, benötigen Sie in der Regel keine Nachbarzustimmung. Für einen Grenzzaun, der genau auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze verläuft, ist die Zustimmung des Nachbarn meist erforderlich. Ohne Zustimmung gilt in vielen Bundesländern ein Mindestabstand von 50 cm.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiger Zaun ohne Genehmigung errichtet, kann die Baubehörde nachträgliche Anpassungen oder im Extremfall einen vollständigen Rückbau verlangen – auf eigene Kosten. Dazu kommen mögliche Bußgelder. Eine kurze Voranfrage beim Bauamt ist in jedem Fall die günstigere Alternative.

Gilt „genehmigungsfrei" auch im Außenbereich?

Nein. Die meisten Regelungen zur Genehmigungsfreiheit gelten nur für den sogenannten Innenbereich, also innerhalb bebauter Ortsteile. Im Außenbereich – auf Feldern, Wiesen oder am Waldrand – ist für Zäune fast überall eine Baugenehmigung erforderlich.

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